Instandhaltung

was immer sein muss

Service, Wartung, Inspektion oder Instandhaltung – diese Begriffe bedeuten nicht ganz dasselbe, haben aber im Grunde die gleiche Zielsetzung: nämlich Aufzüge und Fahrtreppen sicher zu betreiben, eine hohe Verfügbarkeit zu erreichen und den normalen Verschleißprozess zu verlangsamen. 

In einem Wartungsvertrag sind diese Elemente in der Regel abgedeckt. Darüber hinaus müssen Sie sicherstellen, dass Sie auch weitere gesetzlich vorgeschriebene Anforderungen wie wiederkehrende Prüfungen oder Beauftragte Person (Aufzugswärter) erfüllen. Sie sind für den sicheren Betrieb verantwortlich – und haften im Schadensfall.

IHR NUTZEN, WENN WIR DIESE AUFGABE FÜR SIE ÜBERNEHMEN

  • Ihre bestehenden Verträge werden auf inkludierte Leistungen, Laufzeit und Kosten sowie zusätzlich angefallene Rechnungen geprüft.
  • Bestehende Verträge werden optimiert oder gekündigt.
  • Neue Verträge werden ausgeschrieben, verhandelt und abgeschlossen.

Richtig anspruchsvoll wird es übrigens, wenn Sie einen größeren Anlagenbestand verantworten, der von unterschiedlichen Unternehmen gewartet wird. Die logische Folge: Sie haben zahlreiche Ansprechpartner, abweichende Leistungen, Verträge und nicht vergleichbare Kosten. Sprechen Sie uns an – gerne analysieren wir Ihre Verträge, sorgen für eine Harmonisierung oder übernehmen auch die Betreuung des gesamten Bestandes. Liftmanagement

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