Regelwerk

WORAUF ALLES AUFBAUT

In diesem Kapitel dreht sich alles um Gesetze und Vorschriften, um Arbeitsmittel und Arbeitgeber und darum, warum Aufzüge und Betreiber in diese Kategorien fallen.

BetrSichV – Betriebssicherheitsverordnung
Die BetrSichV ist die deutsche Umsetzung der Richtlinie 9/655/EWG (Arbeitsmittelrichtlinie), später ersetzt durch Richtlinie 2009/104/EG, und regelt in Deutschland u.a. die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber, die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie die Errichtung und den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes. Und da Aufzüge als Arbeitsmittel gelten und Betreiber Arbeitgebern gleichgestellt sind, ist dies eine der maßgeblichen Verordnungen für den Betrieb von Aufzügen. 

TRBS – Technische Regeln für Betriebssicherheit
Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) beschreibt den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Sie wird vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) ermittelt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesarbeitsblatt bekannt gemacht.

Und sie konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bezüglich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen. 

DIN EN 13015: Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen
Diese europäische Norm beschreibt, dass (wie und wie oft) eine regelmäßige Instandhaltung von in Verkehr gebrachten Aufzügen erfolgen muss, um eine funktionsfähige und vor allem sichere Anlage zu betreiben.

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